Instandhaltung und Sanierungsarbeiten an Trinkwasseranlagen – für sauberes und sicheres Trinkwasser
Langfristige Trinkwasserhygiene durch vorbeugen, erhalten oder erneuern
Eine Trinkwasseranlage ist ein komplexes System. Veraltete Leitungen, Korrosion, Totstränge oder Biofilm können die Trinkwasserhygiene gefährden und zu gesundheitlichen Risiken sowie rechtlichen Konsequenzen führen. Die Instandhaltung dient der laufenden Sicherstellung des hygienischen Betriebs. Sanierungsarbeiten werden notwendig, wenn bauliche oder technische Mängel die Wasserqualität gefährden und sich nicht mehr durch Wartung oder Reinigung beheben lassen.

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Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Sanierung?
Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen, um Ihre bestehende Anlage in hygienischem und funktionsfähigem Zustand zu halten. Sanierungsarbeiten kommen zum Einsatz, wenn Mängel auftreten, die nicht mehr durch Wartung oder Reinigung behoben werden können – z. B. bei Korrosion, Totleitungen oder hydraulischen Fehlverteilungen.
Was sind typische Instandhaltungsmaßnahmen?
- Reinigen und spülen bei Stagnation in den Trinkwasserleitungen
- Austausch von Filtern, Dichtungen, Ventilen
- Druckminderer und Rückflussverhinderer überprüfen
- Temperatur- und Zirkulationkontrollen
Was sind typische Sanierungsmaßnahmen?
- Entfernen von Totleitungen und der Rückbau ungenutzter Stränge
- Korrodierten Leitungen austauschen
- Erneuerung von Warmwasserbereitern, Ventilen und Armaturen
- Optimierung der Hydraulik bei ungleichmäßiger Wasserverteilung
Wann ist eine Sanierung oder Instandsetzung notwendig?
Typische Anzeichen und Ursachen für Handlungsbedarf:
- Wiederholte mikrobiologische Auffälligkeiten (z. B. Legionellen)
- Veraltete oder beschädigte Rohrleitungen
- Unzureichende Isolierung (Temperaturverlust)
- Rostwasser, schlechte Wasserqualität, Druckprobleme
- Stagnationszonen ohne ausreichende Zirkulation
Wie läuft unser Instandhaltungs- und Sanierungskonzept ab?
In vier Schritten zu sauberem Trinkwasser:
Wie reagiert die Gebäudeversicherung bei fehlender Wartung?*
- Leistungskürzung oder -verweigerung
Versicherer können Leistungen ganz oder teilweise verweigern, wenn eine sogenannte Obliegenheitsverletzung (z. B. nach § 28 VVG) vorliegt – etwa wenn als Betreiber erforderliche Wartungen/Prüfungen unterlassen wurden und hierdurch ein Schaden entsteht. - Regressforderungen
Kommt es zu Erkrankungen (z. B. durch Legionellen) oder zu einem massiven Wasserschaden, können Versicherer oder Dritte Regress nehmen, wenn Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. - Fahrlässigkeit vs. Vorsatz
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden; bei vorsätzlichem Unterlassen (wenn die Wartung über Jahre ignoriert wurde) droht die vollständige Ablehnung der Leistung.
Typische Beispiele aus der Praxis
- Wasserschaden durch defekte Armatur: Hier wurde die Zahlung verweigert, weil jährliche Prüfung unterlassen wurde
- Legionellenausbruch im Mietshaus: Die Versicherung zahlt nicht, da eine Legionellenprüfung (alle 3 Jahre) nicht erfolgte
- Rückstau durch verstopften Filter: Versicherung stufte dies als grob fahrlässig ein, weil die Filter nicht regelmäßig gewartet wurden
- Schulschließung wegen Kontamination: Regress gegen Betreiber da keine Wartungsdokumentation vorhanden war.
*(Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung)
Häufig gestellte Fragen zu Instandhaltung & Sanierung
Instandhaltung ist der Oberbegriff und umfasst Wartung (Erhalt des Sollzustands) und Inspektion (Zustand feststellen, messen, bewerten). Instandsetzung behebt festgestellte Mängel.
Praxisleitplanke: Kaltwasser < 25 °C, Warmwasser ≥ 55 °C an kritischen Entnahmestellen – plus gute Zirkulation und regelmäßige Nutzung.
Abhängig vom Umfang. Vieles lässt sich abschnittsweise und außerhalb der Spitzenzeiten realisieren. Ziel ist ein unterbrechungsarmer Ablauf.
Von Stunden bis Tage (kleine Eingriffe) bzw. mehrere Tage/Wochen (umfassende Projekte). Die Kosten richten sich nach Leitungsnetz, Bauteilen und Aufwand. Sie erhalten ein transparentes Angebot mit Prioritätenplan.
Protokolle mit Messwerten/Fotos, Maßnahmen- & Prüfbericht, ggf. Laborbefunde und Hinweise zum Fristenmanagement.
Mit Wartung, technischer Analyse und – bei Bedarf – Legionellen-Desinfektion (Anosan) für eine nachhaltige Umsetzung.
In Hamburg-Bergedorf und im gesamten Hamburger Stadtgebiet.
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